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Flugpläne müssen nach der Landung durch die Besatzung geschlossen werden.

 

Wird der Flugplan nicht innerhalb der Frist geschlossen, wird INCERFA ausgelöst.

 

Wurde der Flugplan über eine Planungssoftware erstellt, ist die Schliessung über diese Plattformen nicht gewährleistet.

 

Schliessen Sie den Flugplan immer per Telefon bzw. vergewissern Sie sich ob der Flugplan geschlossen ist.

 

Eine SMS-Meldung ist nicht verbindlich!

 

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Weitere Informationen SAR

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Entgeltliche Flüge auf privater Basis

 

Die Frage nach der Zulässigkeit entgeltlicher Flüge auf privater Basis ist deshalb so brisant, weil es eine letzte Bastion nationaler Bestimmungen ist, die nicht vom europäischen Recht überrannt worden sind.

 

Der sehr informative Bericht von RA Philip Bärtschi kan in der AeroRevue 4/2021 gelesen werden.

 

Als Mitglied des AeroClubs gibt es die Aero-Revue 10x pro Jahr gratis.

 

Hier geht es um Aero-Club der Schweiz.



daRf ich als Privatpilot um 05.30 a.m. abheben?

 

Tagflug ist lt. Verordnung wie folgt definiert:

Starts und Landungen nicht gewerbsmässiger Flüge sind zwischen 22.00 und 06.00 Uhr untersagt.

 

Quellenangabe

VIL "Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt"

2. Abschnitt: Nachtflugordnung

Art. 39 Grundsätze

Link zur Verordnung (Seite 21)

 

Bitte bei der Flugplanung beachten!

Wir wünschen schöne Flüge!