Flugpläne müssen nach der Landung durch die Besatzung geschlossen werden.
Wird der Flugplan nicht innerhalb der Frist geschlossen, wird INCERFA ausgelöst.
Wurde der Flugplan über eine Planungssoftware erstellt, ist die Schliessung über diese Plattformen nicht gewährleistet.
Schliessen Sie den Flugplan immer per Telefon bzw. vergewissern Sie sich ob der Flugplan geschlossen ist.
Eine SMS-Meldung ist nicht verbindlich!
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Die Frage nach der Zulässigkeit entgeltlicher Flüge auf privater Basis ist deshalb so brisant, weil es eine letzte Bastion nationaler Bestimmungen ist, die nicht vom europäischen Recht überrannt worden sind.
Der sehr informative Bericht von RA Philip Bärtschi kan in der AeroRevue 4/2021 gelesen werden.
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Tagflug ist lt. Verordnung wie folgt definiert:
Starts und Landungen nicht gewerbsmässiger Flüge sind zwischen 22.00 und 06.00 Uhr untersagt.
Quellenangabe
VIL "Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt"
2. Abschnitt: Nachtflugordnung
Art. 39 Grundsätze
Link zur Verordnung (Seite 21)
Bitte bei der Flugplanung beachten!
Wir wünschen schöne Flüge!