Voraussetzungen / Formalitäten


  • Mindestalter bei praktischer Prüfung 17 Jahre
  • Attest eines Vertrauensarztes des Bundesamtes für Zivilluftfahrt

Eine neue Variante des Privatpiloten-Ausweis ist der LAPL(A) „Light Aircraft Pilot License“ Dieser Ausweis ermöglicht das Fliegen Im EASA-Raum (Europa) mit viersitzigen Flugzeugen und einem max. Abfluggewicht von 2‘000kg. Die Erweiterung auf PPL(A) ist möglich.