Der Flugplatz ist
Offen
Verbindlich sind immer die Angaben auf der LSZP-Website
Die Flugplatzleitung teilt mit:
Grün: Flugplatz offen
Gelb: Flugplatz beschränkt benutzbar
Rot: Flugplatz gesperrt
Nur der Flugplatzleiter kann in dringenden Fällen eine Sondergenehmigung erteilen.
Bei Zuwiderhandlung wird dem fehlbaren Piloten eine Verwarnung erteilt. Im Wiederholungsfall erfolgt eine Anzeige an das BAZL.
Robert Seckler
Lohacher 16
CH-2564 Bellmund
Mobile: +41 79 251 02 70
Visual Approach Chart Biel-Kappelen LSZP
(Originalausgabe AIP ist verbindlich)
PPR Regelung - PJ
Just Culture
Mit Einführung der Just Culture und der Meldeplattform aviationreporting.eu hat die EASA einen Schritt zur Verbesserung der Sicherheit in der Luftfahrt gemacht und zwar in einer proaktiven Art der Unfallverhütung.
Just Culture bedeutet vereinfacht, dass wenn Fehler gemeldet werden, diese nicht bestraft werden. Ausser natürlich man handelt fahrlässig oder vorsätzlich. Aber Achtung, es besteht eine Meldepflicht! Wird ein Vorfall nicht gemeldet, kann dies ein Verstoss gegen geltendes Recht bedeuten. Wurde der Vorfall schon gemeldet, zb. durch den Flughafen, muss der Pilot trotzdem noch melden.
Weitere Infos und Meldeplattform
Zoll
Grenzüberschreitende Flüge von/nach LSZP: Zollanmeldung
Briefing-Plattformen
Meteo
Ortswettervorhersage meteoblue.ch
Aktuelle Meteo-Informationen von unserer Wetterstation
Notam's
Lufträume
DABS - Daily Airspace Bulletin Switzerland (früher KOSIF)
Tagflug ist lt. Verordnung wie folgt definiert:
Starts und Landungen nicht gewerbsmässiger Flüge sind zwischen 22.00 und 06.00 Uhr untersagt.
Quellenangabe
VIL "Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt"
2. Abschnitt: Nachtflugordnung
Art. 39 Grundsätze
Link zur Verordnung (Seite 21)
Bitte bei der Flugplanung beachten!
Wir wünschen schöne Sommerflüge!